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BGM-Finanzierung durch Krankenkassen

BGM-Finanzierung durch Krankenkassen kann das eigene Gesundheitsbudget wirkungsvoll ergänzen. Doch nicht alle Projekte sind förderfähig und die Zusammenarbeit muss gut organisiert sein. Der Beitrag ordnet ein, wann eine Krankenkassenförderung sinnvoll ist und worauf Unternehmen dabei achten müssen. | 28. Oktober 2026

BGM-Finanzierung durch Krankenkassen: Wann sie für Unternehmen sinnvoll ist und wann nicht

Mit der BGM-Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen können Unternehmen zusätzliche Mittel für förderfähige Projekte und gesundheitsförderliche Strukturen nutzen. In vielen Unternehmen wird die Finanzierung durch Krankenkassen primär mit einzelnen Gesundheitsmaßnahmen verbunden. Doch nicht alle Leistungen sind förderfähig. Entscheidend ist, ob die geplanten Maßnahmen in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebettet werden und eine nachvollziehbare Wirkungskette bilden. Eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen macht deshalb vor allem dann Sinn, wenn Finanzierung, Strategie, Intervention und Evaluation miteinander verbunden werden.

Die BGM-Finanzierung betrifft die Ressourcenallokation und die strukturelle Ausgestaltung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Für Prävention im betrieblichen Kontext steht den gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Gesamtbudget von 285 Millionen Euro zur Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im fünften Sozialgesetzbuch, insbesondere in § 20b und den folgenden Regelungen. Unternehmen können diese Fördermittel jedoch nicht ohne weitere Voraussetzungen abrufen. Krankenkassen müssen nachvollziehen und begründen können, wofür die Gelder eingesetzt werden. Geförderte Leistungen müssen deshalb definierte Anforderungen erfüllen und in der Regel als strukturiertes Projekt angelegt sein.

Die Förderung sollte immer das eigene BGM-Budget ergänzen. So können Maßnahmen gezielter geplant, Projekte umfangreicher umgesetzt und eine größere Wirkung erzielt werden. Förderbudgets können auch dazu beitragen, gesundheitsförderliche Strukturen zu entwickeln, strategische Grundlagen zu schaffen, Kommunikationswege aufzubauen, die Ansprache und Sensibilisierung der Beschäftigten zu unterstützen, Gesamtcontrolling zu ermöglichen oder Projekte zu evaluieren. Eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen kann darüber hinaus Vorteile für Arbeitgeberattraktivität und Kommunikation bieten. Entscheidend bleibt die Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Die entscheidende Basis für die BGM-Finanzierung

Förderfähige BGM-Finanzierung basiert auf strukturierten Projekten mit Analyse, Intervention und Evaluation. Folgende Kriterien gilt es dabei zu beachten:

Kriterium 1: Förderfähigkeit des Projekts

Förderfähigkeit entsteht, wenn die geplanten Leistungen die Anforderungen der Krankenkasse erfüllen und als nachvollziehbares Projekt angelegt sind. Eine strukturierte Projektplanung bietet dafür eine bessere Grundlage als einzelne, voneinander unabhängige Maßnahmen. Ein isoliertes Rückenscreening kann beispielsweise der Sensibilisierung dienen, erfüllt aber nicht automatisch die Anforderungen an eine Projektförderung. Als Bestandteil eines umfassenderen Interventionsprojekts kann das Screening dagegen in folgende Wirkungskette eingebunden werden:

  1. Zu Beginn findet eine Eingangsmessung statt.
  2. Aus den Ergebnissen werden gezielte Interventionen abgeleitet.
  3. Die Interventionen werden über einen festgelegten Zeitraum umgesetzt.
  4. Anschließend erfolgt eine Ausgangsmessung.
  5. Das Gesamtprojekt wird evaluiert.
  6. Aus den Ergebnissen werden langfristige Handlungsmöglichkeiten abgeleitet.

Sensibilisierung bleibt damit ein Bestandteil des BGM, wird jedoch mit Intervention, Evaluation und langfristiger Entwicklung verbunden.

Kriterium 2: Projektförderung statt isolierter maßnahmenförderung

Projektförderung bezeichnet eine Form der BGM-Finanzierung, bei der eine Krankenkasse einem Unternehmen ein festgelegtes Budget für ein strukturiertes Projekt zur Verfügung stellt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss nicht zwangsläufig jede einzelne Maßnahme abschließend feststehen. Stattdessen kann zunächst eine Analyse erfolgen. Auf dieser Grundlage werden passende Interventionen und Maßnahmen entwickelt. Das bereitgestellte Budget fließt anschließend in die daraus entstehenden Projekte und Wirkungsketten.

Projektförderverträge können für ein Jahr oder direkt für mehrere Jahre geschlossen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Kalenderjahr der Krankenkasse nicht immer mit dem jeweiligen Projektjahr übereinstimmt. Abrechnungsmodalitäten und der Umgang mit nicht genutzten Budgets müssen deshalb im Vorfeld eindeutig abgestimmt werden.

Kriterium 3: Abrechnungsmodell

Die Abrechnung der BGM-Finanzierung kann entweder über das Unternehmen oder direkt zwischen Krankenkasse und Dienstleister erfolgen. Welches Modell zum Einsatz kommt, beeinflusst Zahlungsweg, Umsatzsteuer und Zuständigkeiten.

Refinanzierung: Bei der Refinanzierung schließt das Unternehmen den Projektfördervertrag mit der Krankenkasse und beauftragt gleichzeitig einen Dienstleister. Fördert die Krankenkasse beispielsweise Leistungen in Höhe von 10.000 Euro netto, stellt ein umsatzsteuerpflichtiger Dienstleister dem Unternehmen 11.900 Euro in Rechnung. Das Unternehmen bezahlt die Rechnung zunächst selbst und erhält anschließend die vereinbarten 10.000 Euro von der Krankenkasse zurück. Die verbleibenden 1.900 Euro entfallen auf die Umsatzsteuer und werden regulär mit dem Finanzamt verrechnet. Bei umsatzsteuerbefreiten oder gemeinnützigen Organisationen kann die Umsatzsteuer als tatsächlicher Kostenanteil bestehen bleiben. Für diese Fälle müssen gegebenenfalls andere Lösungen gefunden werden.

Direkte Abrechnung: Bei der direkten Abrechnung rechnet der BGM-Dienstleister unmittelbar mit der Krankenkasse ab. Dieses Modell wird nicht von jeder Krankenkasse angeboten. Auch hier muss die Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Eine mögliche Ausgestaltung besteht darin, dass die Krankenkasse die förderfähige Nettoleistung bezahlt und der Dienstleister dem Unternehmen lediglich die Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Die konkrete Gestaltung hängt von der jeweiligen Krankenkasse und der getroffenen Vereinbarung ab.

Kriterium 4: Steuerung der Zusammenarbeit

BGM-Finanzierung durch Krankenkassen führt häufig zu einer Dreieckskonstellation aus Unternehmen, Krankenkasse und BGM-Dienstleister. Das Unternehmen möchte gesundheitliche Herausforderungen bearbeiten und Wirkung für die gesamte Belegschaft erzielen. Die Krankenkasse stellt Fördermittel und fachlichen Input zur Verfügung. Der Dienstleister berät, koordiniert und setzt die vereinbarten Projekte um. Damit diese Konstellation funktioniert, braucht es Offenheit, Transparenz und klare Absprachen. Neben der fachlichen Qualität sind insbesondere die Moderation der Zusammenarbeit, die Integration aller Beteiligten und ein gemeinsames Verständnis der Projektziele relevant.

Kriterium 5: Wahl der Krankenkasse

Die passende Krankenkasse für eine BGM-Finanzierung bestimmt sich nicht ausschließlich nach dem Anteil ihrer Versicherten im Unternehmen. Nach der beschriebenen Förderlogik kann bereits eine versicherte Person im Unternehmen ausreichen, damit eine Krankenkasse ein Förderbudget zur Verfügung stellt. Die finanzierten Projekte richten sich dennoch an die gesamte Belegschaft und nicht nur an Versicherte dieser Krankenkasse.

Krankenkassen verfolgen unterschiedliche Ansätze. Einige interessieren sich besonders für Unternehmen, in denen sie bislang einen geringen Versichertenanteil haben und Wachstumspotenzial sehen. Andere konzentrieren sich auf Unternehmen mit einem hohen Anteil eigener Versicherter, um deren Gesundheit präventiv zu fördern.

Unternehmen können außerdem mit einer oder mehreren Krankenkassen zusammenarbeiten. Mehrere Partnerschaften können insbesondere aus Compliance-Gründen sinnvoll sein, wenn keine einzelne Krankenkasse eine exklusive Position erhalten soll. Mit wachsender Zahl der Beteiligten steigen allerdings die Anforderungen an Steuerung, Abstimmung und Gesamtcontrolling.

Risiken bei der BGM-Finanzierung durch Krankenkassen

Risiken entstehen insbesondere dann, wenn Fördermittel isoliert von Projektstruktur, Stakeholdern, Datenschutz und Abrechnung betrachtet werden. In der Praxis sind deshalb mehrere Abgrenzungen relevant.

Einzelmaßnahmen mit förderfähigen Projekten gleichsetzen

Eine einzelne Gesundheitsmaßnahme ist nicht automatisch ein förderfähiges BGM-Projekt. Problematisch wird es, wenn beispielsweise ein Screening isoliert betrachtet wird, ohne daraus Interventionen abzuleiten, deren Wirkung zu überprüfen und langfristige Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Die Krankenkasse nur als Financier betrachten

Eine Krankenkasse kann innerhalb eines BGM-Projekts neben der Finanzierung auch eine fachliche Stakeholderrolle übernehmen. Manche Krankenkassen möchten eigene BGM-Verantwortliche einbringen und die Projektgestaltung fachlich begleiten. Dieser Stakeholder muss ebenso strukturiert eingebunden werden wie Betriebsärzt:innen, Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung.

Interessen der Krankenkasse nicht transparent machen

Krankenkassen können mit ihrem Engagement neben der Projektförderung auch Interessen an Sichtbarkeit und am Kontakt zu potenziellen neuen Versicherten verbinden. Wie stark dieser Aspekt ausgeprägt ist, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Berührungspunkte können beispielsweise entstehen bei Gesundheitstagen, Gewinnspielaktionen, Onboardings, der Ansprache neuer Mitarbeitender, Angeboten für Auszubildende oder bei der Begleitung ausländischer Fachkräfte. Diese Interessen dürfen nicht zur Grundbedingung der Förderung werden. Unternehmen sollten dennoch offen besprechen, welche Form der Sichtbarkeit für beide Seiten angemessen ist.

Datenschutzbedenken unterschätzen

Die Beteiligung einer Krankenkasse an der BGM-Finanzierung bedeutet nicht, dass individuelle Gesundheits- oder Abrechnungsdaten in das Projekt einfließen. Diese Trennung muss frühzeitig und klar kommuniziert werden. Gesundheitsbezogene Untersuchungen oder Screenings finden unter den geltenden Datenschutzbedingungen zwischen der durchführenden Fachperson und dem jeweiligen Beschäftigten statt.

Abrechnung und Zuständigkeiten zu spät klären

Unklare Zuständigkeiten und Abrechnungswege erhöhen den organisatorischen Aufwand einer BGM-Finanzierung. Deshalb muss bereits vor Projektbeginn geklärt sein:

  • Wer schließt welchen Vertrag?
  • Wer beauftragt den Dienstleister?
  • Wer bezahlt die Leistungen zunächst?
  • Welche Summe wird von der Krankenkasse refinanziert?
  • Wie wird mit der Umsatzsteuer umgegangen?
  • Welcher Abrechnungszeitraum gilt?
  • Was geschieht mit nicht ausgeschöpften Budgets?
  • Wer übernimmt Steuerung, Kommunikation und Evaluation?

Sind diese Punkte eindeutig vereinbart, muss die Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse nicht zwangsläufig zu einem höheren Organisationsaufwand führen.

Wie BGM-Finanzierung tragfähig wird

BGM-Finanzierung wird besonders tragfähig, wenn Fördermittel in ein strukturiertes Gesamtkonzept mit klaren Zielen, Interventionen und Evaluation eingebettet werden. Unternehmen sollten zunächst ihre gesundheitlichen Herausforderungen analysieren, daraus geeignete Projekte entwickeln und anschließend eine passende Krankenkasse ansprechen. Förderfähigkeit, Abrechnung, Umsatzsteuer, Zuständigkeiten und Kommunikationsinteressen müssen dabei frühzeitig geklärt werden. So entsteht aus der Finanzierung mehr als ein zusätzlicher Geldtopf: eine Gesundheitspartnerschaft, die finanzielle Unterstützung, fachliche Begleitung und eine systematische Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements miteinander verbindet.

Executive Takeaways: Was das Management über Die BGM-Finanzierung durch Krankenkassen wissen sollte

  • Fördermittel der Krankenkassen ergänzen das unternehmenseigene BGM-Budget.
  • Projektförderung ist tragfähiger als die isolierte Finanzierung einzelner Maßnahmen.
  • Analyse, Intervention und Evaluation bilden die Grundlage einer nachvollziehbaren Wirkungskette.
  • Abrechnung, Umsatzsteuer und Zuständigkeiten müssen vor Projektbeginn geklärt sein.
  • Die Zahl beteiligter Stakeholder beeinflusst den Steuerungs- und Abstimmungsaufwand.

Häufige Fragen zur BGM-Förderung durch Krankenkassen

Welche BGM-Maßnahmen können Krankenkassen finanzieren?

Förderfähige Leistungen müssen definierte Anforderungen erfüllen und in der Regel Bestandteil eines strukturierten Projekts sein. Einzelne Maßnahmen sind deshalb nicht ohne Weiteres förderfähig. Eine bessere Grundlage bietet eine Wirkungskette aus Analyse beziehungsweise Eingangsmessung, daraus abgeleiteten Interventionen, Umsetzung, Ausgangsmessung und Evaluation.

Wie hoch kann die BGM-Finanzierung durch eine Krankenkasse sein?

Für Prävention im betrieblichen Kontext steht den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ein jährliches Budget von 285 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen können daraus jedoch nicht automatisch ein bestimmtes Förderbudget ableiten. Krankenkassen müssen nachvollziehen und begründen können, wofür Mittel eingesetzt werden.

Muss ein Unternehmen viele Beschäftigte bei einer Krankenkasse versichert haben?

Ein hoher Versichertenanteil ist nach der beschriebenen Förderlogik nicht grundsätzlich Voraussetzung für eine BGM-Finanzierung. Bereits eine versicherte Person im Unternehmen kann ausreichen, damit eine Krankenkasse ein Förderbudget zur Verfügung stellt. Die geförderten Projekte richten sich dennoch an die gesamte Belegschaft.

Kann ein Unternehmen mit mehreren Krankenkassen zusammenarbeiten?

BGM-Finanzierung kann mit einer oder mehreren Krankenkassen organisiert werden. Mehrere Partnerschaften können insbesondere aus Compliance-Gründen sinnvoll sein, erhöhen jedoch die Anforderungen an Steuerung, Abstimmung und Gesamtcontrolling.

Wo liegen die zentralen Grenzen und Risiken der BGM-Förderung?

BGM-Finanzierung wird organisatorisch anspruchsvoll, wenn Förderfähigkeit, Abrechnung, Umsatzsteuer, Zuständigkeiten, Datenschutz oder Interessen der Beteiligten nicht frühzeitig geklärt sind. Besonders wichtig ist deshalb die klare Einbettung der Förderung in ein strukturiertes Gesamtkonzept.

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